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§ 3 KoStrukStatRflgV

Verordnung zur Abänderung der Reihenfolge der Kostenstrukturerhebungen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.