Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kita-Mehrbelastungsausgleichsverordnung

Kita-MBAV

§ 7 Übergangsvorschriften

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Kita-MBAV/7#abs-1 (1) Die Platzkosten für die Jahre 2013 und 2014 betragen 6 430 Euro; für das Jahr 2015 betragen sie 6 592 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Kita-MBAV/7#abs-2 (2) Zum Ausgleich des Verwaltungsaufwands, der bei den Landkreisen für die Weiterreichung der Platzkostenanteile an die kreisangehörigen Gemeinden für die Jahre 2013 bis 2015 entsteht, werden mit der ersten Auszahlung gemäß § 5 Absatz 3 einmalig 100 Arbeitsstunden und der Gemeinkostenanteil von 20 Prozent ausgeglichen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Kita-MBAV/7#abs-3 (3) Die Auszahlung der Ausgleichsbeträge für die Jahre 2013, 2014, 2015 und die bereits in der Vergangenheit liegenden Quartale des Jahres 2016 erfolgt zum 15. September 2016.

Einzelnorm

§ 6 § 8