Gesetze / Kapazitätsreserveverordnung
KapResV§ 6 Grundsätze der Beschaffung, Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Kapazitätsreserve in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren beschaffen. Sie führen die Ausschreibungen gemeinsam durch.