Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012§ 6 Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/6#abs-1 (1) Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge herbeizuführen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags mindestens neun weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge bekannt gemacht wurden. Der Vorlagebeschluss ist unanfechtbar und für das Oberlandesgericht bindend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/6#abs-2 (2) Zuständig für den Vorlagebeschluss ist das Prozessgericht, bei dem der erste bekannt gemachte Musterverfahrensantrag gestellt wurde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/6#abs-3 (3) Der Vorlagebeschluss enthält:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/6#abs-4 (4) Das Prozessgericht macht den Inhalt des Vorlagebeschlusses im Klageregister öffentlich bekannt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/6#abs-5 (5) Sind seit Bekanntmachung des jeweiligen Musterverfahrensantrags innerhalb von sechs Monaten nicht neun weitere gleichgerichtete Anträge bekannt gemacht worden, weist das Prozessgericht den Antrag durch Beschluss zurück und setzt das Verfahren fort. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/6#abs-6 (6) Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so kann die Zuständigkeit für das Musterverfahren von der Landesregierung durch Rechtsverordnung einem der Oberlandesgerichte oder dem Obersten Landesgericht zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Durch Staatsverträge zwischen Ländern kann die Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts für einzelne Bezirke oder für das gesamte Gebiet mehrerer Länder begründet werden.
Wird zitiert von 77 Entscheidungen zu § 6 KapMuG 2012 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 06.07.2021 – XI ZB 27/19Kapitalanlegermusterverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung des Vorlagebeschlusses durch einen Beschluss des OberlandesgerichtsZitiert von 5
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 35
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 3/17Zitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 03.07.2013 – 23 Kap 2/06Zitiert von 4
- LG Dortmund, 29.03.2017 – 3 O 136/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG München, 15.04.2024 – 13 W 439/23 e
- BGH, 27.02.2024 – II ZB 14/22Kapitalanleger-Musterverfahren: Anfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des Verfahrens ablehnenden Entscheidung; Recht zur AnschlussrechtsbeschwerdeZitiert von 1
- BGH, 20.02.2024 – XI ZB 33/21Kapitalanleger-Musterverfahren: Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines VerkaufsprospektesZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 KapMuG 2012 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.