Gesetze / Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte

KaffeeV 2001

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KaffeeV%202001/1#abs-1 (1) Die in der Anlage aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KaffeeV%202001/1#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt nicht für "Cafe torrefacto soluble".

§ 2