Gesetze / Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung
KaFbMstrV§ 1 Gegenstand
Stand: 01.07.2020
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk zu stellenden Anforderungen.