nu:legal · recht.nulegal.eu

Anlage 1 KWaldV (Bayern) — (zu § 10 Abs. 2) Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald

Körperschaftswaldverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ab dem 1. Juli 2026 sind folgende Entgeltsätze (netto, zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten:

Betriebsleitung:

(ohne gleichzeitige Betriebsausführung)

Entgelt je Hektar Holzbodenfläche

6,64 €/ha

Betriebsleitung und -ausführung:

Entgelt je Hektar Holzbodenfläche

10,46 €/ha

Entgelt je Festmeter Hiebssatz

10,46 €/fm.

Auf die jährliche Prüfung und bei Bedarf Anpassung der Entgeltsätze gemäß § 10 Abs. 3 wird verwiesen.