Gesetze / Kriegswaffenmeldeverordnung
KWMV§ 5 Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 10.06.2019
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 4 wird auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen.