Gesetze / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
KWKG 2025§ 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Stand: 10.06.2019
Für die Erstellung eines Testats zur Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs im Sinn von § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.