Gesetze / Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz
KSpTG§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 28.11.2025
Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer umweltverträglichen dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen, der Umwelt und des Klimas, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Ferner regelt dieses Gesetz die Genehmigung und den Betrieb von Kohlendioxidleitungen.
Änderungsverlauf
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25.11.2025 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. I Nr. 282)
BGBl. 2025 I Nr. 282
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