Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG§ 61
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/61#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 1983 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/61#abs-2 (2) Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft:
3.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 61 KSVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Saarland, 30.04.2025 – 2 A 177/23
- OVG Saarland, 07.11.2007 – 1 B 353/07Zitiert von 5
- BGH, 08.01.2020 – 5 StR 366/19Haushaltsuntreue eines Oberbürgermeisters durch gravierende Pflichtverletzung im Rahmen eines VergabeverfahrensZitiert von 13
- BSG, 26.11.1998 – B 3 KR 12/97 RZitiert von 11
- VG Saarland Saarlouis, 04.11.2008 – 2 K 1039/07Zitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 04.11.2008 – 2 K 406/08Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 61 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2387)
BGBl. 2018 I S. 2387
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.