Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG§ 52a (weggefallen)
Stand: 24.07.2021
Für § 52a KSVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.