Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz

KSVG

§ 52a (weggefallen)

Stand: 24.07.2021

Bund

Für § 52a KSVG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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