Gesetze / Landesrecht Bayern / Klinikschulordnung

KSO

§ 18 Aufgaben der Lehrerkonferenz

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Lehrerkonferenz dient neben ihren sonstigen Aufgaben nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie den einschlägigen Schulordnungen dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung; sie berät über die Maßnahmen, die für die Erziehung und Unterrichtung der Schüler erforderlich sind, wobei medizinische und organisatorische Erfordernisse der Klinik berücksichtigt werden müssen.

§ 17 § 19