Gesetze / Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
KSKSaV§ 13 Vorsitz
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt jeweils der Vertreter der Künstlersozialkasse.