nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 KSKSaV — Vorsitz

Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den Vorsitz in den Ausschüssen führt jeweils der Vertreter der Künstlersozialkasse.