Gesetze / Keramikprüftechnologenausbildungsverordnung
KPrüfTechnAusbV§ 13 Prüfungsbereiche
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Probennahme und Probenvorbereitung,
2.
Physikalische, chemische und keramische Prüfungen,
3.
Prüftechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.