Gesetze / Kraftstoffpreisanpassungsgesetz

KPAnG

§ 4 Evaluierung

Stand: 01.04.2026

Bund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.

§ 3