Gesetze / Kraftstoffpreisanpassungsgesetz
KPAnG§ 3 Bußgeldvorschriften
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KPAnG/3#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Absatz 1 einen Preis erhöht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KPAnG/3#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.