Gesetze / Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung

KOVVfG

§ 51

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KOVVfG/51#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1955 in Kraft.

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Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KOVVfG/51#abs-3 (3)

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KOVVfG/51#abs-4 (4) Soweit in anderen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen auf die aufgehobenen Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.

§ 50 § 52