Gesetze / Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
KOVVfG§ 50
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KOVVfG/50#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KOVVfG/50#abs-2 (2) § 42 gilt auch für Entscheidungen des Einspruchsausschusses beim Landesversorgungsamt Berlin.