Gesetze / Zehntes Anpassungsgesetz-KOV 10. AnpG-KOV Art 7 Berlin-Klausel Stand: 10.06.2019 Bund Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.