Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen
KJGArt 2 Natürliche Lebensäußerungen von Kindern
Stand: 25.08.2026
Die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, sind als sozialadäquat hinzunehmen.