Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

KJG

Art 1 Anwendungsbereich

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieses Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es gilt für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen. Nicht erfasst sind andere Anlagen für soziale Zwecke sowie Sportanlagen.

Art 2