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Art 2 KJG (Bayern) — Natürliche Lebensäußerungen von Kindern

Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, sind als sozialadäquat hinzunehmen.