Gesetze / Krisendestillationsverordnung
KDV§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KDV/9?asof=2023-10-07#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KDV/9?asof=2023-10-07#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 6. April 2024 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.