Gesetze / Krisendestillationsverordnung

KDV

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KDV/9#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KDV/9#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden.

§ 8