Gesetze / Konsumcannabisgesetz
KCanG§ 24 Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge
Stand: 01.07.2024
Anbauvereinigungen legen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeiträge und, wenn sie Genossenschaften sind, die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihres in § 1 Nummer 13 genannten ausschließlichen Zwecks in ihrer Satzung fest.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 24 KCanG →
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