Gesetze / Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung

KAPrüfbV

§ 15 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr

Stand: 10.06.2019

Bund

Im Prüfungsbericht ist die geschäftliche Entwicklung der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft darzustellen und zu erläutern. Dabei sind die die geschäftliche Entwicklung kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und die des Vorjahres gegenüberzustellen.

§ 14a § 16