§ 32 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 14. Juli 2026 außer Kraft.
Änderungsverlauf
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14.06.2026 in Kraft
§ 32 geändert durch Artikel 9 Abs. 3 des Gesetzes vom 24. November 2025 (BGBl. I Nr. 280 668)
BGBl. 2025 I Nr. 280
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14.02.1992 Ausfertigung
§ 32 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Februar 1992 (BGBl. I 258)
BGBl. 1992 I S. 258
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