Gesetze / Landesrecht Bayern / Jubiläumszuwendungsverordnung
JzV§ 2 Höhe der Jubiläumszuwendung
Stand: 25.08.2026
Die Jubiläumszuwendung beträgt
1. bei einer Dienstzeit von 25 Jahren
300,- Euro,
2. bei einer Dienstzeit von 40 Jahren
400,- Euro,
3. bei einer Dienstzeit von 50 Jahren
500,- Euro.