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§ 2 JzV (Bayern) — Höhe der Jubiläumszuwendung

Jubiläumszuwendungsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Jubiläumszuwendung beträgt

1. bei einer Dienstzeit von 25 Jahren

300,- Euro,

2. bei einer Dienstzeit von 40 Jahren

400,- Euro,

3. bei einer Dienstzeit von 50 Jahren

500,- Euro.