Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Justizzuständigkeitsverordnung
JuZuVO§ 16 Restrukturierungssachen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JuZuVO/16#abs-1 (1) Für Entscheidungen in Restrukturierungssachen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm ist das Amtsgericht Essen ausschließlich zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JuZuVO/16#abs-2 (2) Für die vor Inkrafttreten dieser Verordnung angezeigten Restrukturierungsvorhaben verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
Abschnitt 7
Kollektiver Rechtsschutz und Musterverfahren