Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Justizzuständigkeitsverordnung

JuZuVO

§ 16 Restrukturierungssachen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JuZuVO/16#abs-1 (1) Für Entscheidungen in Restrukturierungssachen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm ist das Amtsgericht Essen ausschließlich zuständig.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JuZuVO/16#abs-2 (2) Für die vor Inkrafttreten dieser Verordnung angezeigten Restrukturierungsvorhaben verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.

Abschnitt 7

Kollektiver Rechtsschutz und Musterverfahren

§ 15 § 17