Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes
DVO-JuSchG§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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23.11.2022 Ausfertigung
§ 16 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2022 (BGBl. I 2066)
BGBl. 2022 I S. 2066
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