Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Justizwachtmeisterbefugnissegesetz

JWMBG

§ 16 Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage; Widerspruchsbescheid

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JWMBG/16#abs-1 (1) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Anordnungen und Maßnahmen des Justizwachtmeisterdienstes haben keine aufschiebende Wirkung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JWMBG/16#abs-2 (2) Über den Widerspruch gegen Verwaltungsakte des Justizwachtmeisterdienstes entscheidet die Behörde, deren Justizwachtmeisterdienst den Verwaltungsakt erlassen hat.

Einzelnorm

§ 15 § 17