Gesetze / Justizverwaltungskostengesetz
JVKostG§ 15a Schutzschriftenregister
Stand: 10.06.2019
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- LG Frankfurt am Main, 04.10.2021 – 2-09 T 155/21, 75 AR 7/20
- AG Frankfurt am Main, 23.02.2021 – 75 AR 7/20Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift schuldet derjenige, der die Schutzschrift eingereicht hat.