Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Bayerische Justizvollzugsakademie
JVAkadV§ 3 Aufsicht
Stand: 25.08.2026
Die Justizvollzugsakademie ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Sie untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums.