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§ 3 JVAkadV (Bayern) — Aufsicht

Verordnung über die Bayerische Justizvollzugsakademie

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Justizvollzugsakademie ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Sie untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums.