Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
JMBStiftG§ 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
Stand: 10.06.2019
Unter dem Namen "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.