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§ 1 JMBStiftG — Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter dem Namen "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.