Gesetze / Jugendgerichtsgesetz

JGG

(XXXX) §§ 117 bis 120 (weggefallen)

StrafrechtBund

Für (XXXX) §§ 117 bis 120 JGG liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

Fachanwälte für Strafrecht finden

←§ 116 →§ 121