Außer Kraft: (XXXX) §§ 117 bis 120 JGG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Für (XXXX) §§ 117 bis 120 JGG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.