Gesetze / Jugendfreiwilligendienstegesetz
JFDG§ 9 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 3
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- SG Frankfurt (Oder), 20.02.2013 – S 29 R 509/12
- SG Freiburg, 27.09.2023 – S 16 BA 1671/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 – L 13 AS 10/14Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 9 JFDG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.