Gesetze / Jugendarbeitsschutzgesetz
JArbSchG§ 71 (weggefallen)
Stand: 10.01.2020
Für § 71 JArbSchG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.