Gesetze / Jugendarbeitsschutzgesetz
JArbSchG§ 22 Gefährliche Arbeiten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JArbSchG/22#abs-1 (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JArbSchG/22#abs-2 (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit
Satz 1 findet keine Anwendung auf gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung sowie auf nicht gezielte Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JArbSchG/22#abs-3 (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 22 JArbSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Hamm, 04.07.2014 – 10 Sa 171/14Zitiert von 1
- VG Gera, 23.04.2021 – 3 E 409/21 Ge
- OLG Köln, 04.06.1998 – 18 U 68/97
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.03.2016 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I 369)
BGBl. 2016 I S. 369
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24.02.1997 Ausfertigung
§ 22 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 1997 (BGBl. I 311)
BGBl. 1997 I S. 311
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.