Gesetze / Jugendarrestvollzugsordnung
JAVollzO§ 24 Bitten und Beschwerden
Stand: 10.06.2019
Dem Jugendlichen wird Gelegenheit gegeben, Bitten und Vorstellungen sowie Beschwerden in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, an den Vollzugsleiter zu richten.