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JAVollzG NRW

§ 3 Elemente der erzieherischen Gestaltung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JAVollzG%20NRW/3#abs-1 (1) Tragende Elemente der erzieherischen Gestaltung sind insbesondere:

1. Soziale Trainingskurse,

2. Gruppenarbeit,

3. Einzelgespräche,

4. Gemeinschaftsveranstaltungen,

5. altersgemäße, gemeinnützige Beschäftigung,

6. Freizeitgestaltung,

7. Sport und

8. die Vermittlung stabilisierender Kontakte und Anlaufstellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JAVollzG%20NRW/3#abs-2 (2) Fähigkeiten und Begabungen der Jugendlichen sind zu wecken und zu fördern. Mit den Regelmäßigkeiten von Tagesabläufen werden sie vertraut gemacht.

Abschnitt 2

Vollzugsverlauf

§ 2 § 4