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JAVollzG NRW§ 3 Elemente der erzieherischen Gestaltung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JAVollzG%20NRW/3#abs-1 (1) Tragende Elemente der erzieherischen Gestaltung sind insbesondere:
1. Soziale Trainingskurse,
2. Gruppenarbeit,
3. Einzelgespräche,
4. Gemeinschaftsveranstaltungen,
5. altersgemäße, gemeinnützige Beschäftigung,
6. Freizeitgestaltung,
7. Sport und
8. die Vermittlung stabilisierender Kontakte und Anlaufstellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JAVollzG%20NRW/3#abs-2 (2) Fähigkeiten und Begabungen der Jugendlichen sind zu wecken und zu fördern. Mit den Regelmäßigkeiten von Tagesabläufen werden sie vertraut gemacht.
Abschnitt 2
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