Gesetze / Investitionszulagengesetz 2010
InvZulG 2010§ 13 Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage
Stand: 10.06.2019
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.