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§ 13 InvZulG 2010 — Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage

Investitionszulagengesetz 2010

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.