Gesetze / Integrationskursverordnung
IntV§ 3 Ziel des Integrationskurses
Stand: 01.02.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntV/3#abs-1 (1) Der Kurs dient der erfolgreichen Vermittlung
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntV/3#abs-2 (2) Über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 1 Nr. 1 verfügt, wer sich im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER).
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 3 IntV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 10.10.2012 – 4 K 2777/11Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 30.05.2024 – 13 LC 165/23Zitiert von 2
- VG Darmstadt, 07.07.2013 – 5 K 861/12.DAZitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 – 11 S 208/13Zitiert von 3
- OVG NRW, 02.02.2026 – 18 A 1137/23Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 14.11.2025 – 13 ME 251/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 09.04.2025 – 18 B 1172/23Zitiert von 6
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 – 2 M 16/23Zitiert von 13
- VG Magdeburg, 13.10.2020 – 8 A 350/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 IntV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.05.2023 in Kraft
§ 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 16)
BGBl. 2023 I Nr. 16
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05.12.2007 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I 2787)
BGBl. 2007 I S. 2787
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.