Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
Stand: 04.07.2023
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 des Patentgesetzes findet auf europäische Patente mit einheitlicher Wirkung keine Anwendung.