Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 1 Entschädigungsanspruch aus europäischen Patentanmeldungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-1#abs-1 (1) Der Anmelder einer veröffentlichten europäischen Patentanmeldung, mit der für die Bundesrepublik Deutschland Schutz begehrt wird, kann von demjenigen, der den Gegenstand der Anmeldung benutzt hat, obwohl er wußte oder wissen mußte, daß die von ihm benutzte Erfindung Gegenstand der europäischen Patentanmeldung war, eine den Umständen nach angemessene Entschädigung verlangen. § 141 des Patentgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Weitergehende Ansprüche nach Artikel 67 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens sind ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-1#abs-2 (2) Ist die europäische Patentanmeldung nicht in deutscher Sprache veröffentlicht worden, so steht dem Anmelder eine Entschädigung nach Absatz 1 Satz 1 erst von dem Tag an zu, an dem eine von ihm eingereichte deutsche Übersetzung der Patentansprüche vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlicht worden ist oder der Anmelder eine solche Übersetzung dem Benutzer der Erfindung übermittelt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-1#abs-3 (3) Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend im Falle einer nach Artikel 21 des Patentzusammenarbeitsvertrags veröffentlichten internationalen Patentanmeldung, für die das Europäische Patentamt als Bestimmungsamt tätig geworden ist. Artikel 153 Abs. 4 des Europäischen Patentübereinkommens bleibt unberührt.
Wird zitiert von 157 Entscheidungen zu Art II § 1 IntPatÜbkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Mannheim, 16.01.2004 – 7 O 403/03Zitiert von 2
- BGH, 03.06.2004 – X ZR 82/03Patentrecht: Keine Verpflichtung zur angemessenen Entschädigung für die Benutzung des Gegenstandes der Patentanmeldung bei bloßer Lieferung von Mitteln im Sinne des § 10 PatG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- LG Düsseldorf, 01.09.2022 – 4a O 44/22Zitiert von 8
- LG Düsseldorf, 01.09.2022 – 4a O 27/22Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 05.11.2013 – 4a O 8/13Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 05.09.2013 – I-2 U 108/11
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 19.03.2026 – 2 U 29/25Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 24.07.2025 – 2 U 10/24Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 08.07.2025 – 4b O 22/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art II § 1 IntPatÜbkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.